Beratung und Behandlung:
100,- à 50 Minuten
5er Block = 475,-
Kosten für Diagnostik und Gutachtenerstellung siehe hier.
Als Klinische Psychologin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet (gem. Psychologengesetz 2013, §37, BGBl. I Nr. 182/2013).
Alles, was in unserer Sitzung besprochen wird, wird als Geheimnis behandelt und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.
Bei Inanspruchnahme einer klinisch-psychologischen Behandlung und bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung kann ein Kostenzuschuss bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt werden.
Je nach Krankenkasse beträgt dieser Zuschuss 34.- (ÖGK) / 45.- (SVS) / 49.- (BVAEB).
Nach einer ärztlichen Untersuchung sind maximal zehn Behandlungseinheiten möglich. Danach können Sie ggf. bei Ihrer Sozialversicherung einen Antrag auf eine Verlängerung stellen.
BÖP-Informationsblatt
Termine können bis zu 48 Stunden vorher kostenlos verschoben bzw. storniert werden (Anruf, SMS, Email).
Danach wird das gesamte Honorar fällig.
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